
Mit dem Spielzeuggewehr durch den Zoll
Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen ist den Fund von Waffen gewohnt. Seien es Schlagringe, Springmesser oder Würgehölzer. Doch auch die Beamten trauten zuerst ihren Augen nicht, als sie im Röntgengerät die Umrisse eines Sturmgewehres im Gepäck einer Reisenden sahen. Die 39-jährige ukrainische Staatsangehörige reiste am 28. Juni 2025 aus der Republik Moldau nach Düsseldorf ein, wo sie von den Zöllnern angehalten und zur Gepäckkontrolle gebeten wurde.
Beim Scannen ihres Gepäcks konnten die Beamten dann einen Gegenstand feststellen, der augenscheinlich eine Schusswaffe darstellte. Die Reisende wurde zur Rede gestellt und gab an, dass es sich bei der Waffe lediglich um ein Spielzeug handele, welches sie als Geschenk für ihren Sohn mitbringe.
Bei der anschließenden Kontrolle stelle sich dann heraus, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Softair-Waffe im Stil des Sturmgewehrs „Kalaschnikow“ handelte. Diese war dem Original aber täuschend echt nachgebildet und auf den ersten Blick nicht als Spielzeug zur erkennen.
Da die Softair nicht dem Waffengesetz unterliegt und im öffentlichen Raum lediglich nicht geführt werden darf, konnte die Frau ihre Reise ⎻ samt Spielzeugwaffe ⎻ wieder fortsetzen. Die Zöllner wiesen sie aber deutlich darauf hin, gerade im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr, dass auch ein vermeintliches Spielzeug zu großem Ärger führen kann, gerade wenn nicht erkennbar ist, dass es sich eben um ein solches handelt.
Infos/Foto: Hauptzollamt Düsseldorf
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Quelle: Originalartikel