
Gefährlicher Rausch: Ordnungsamt und Polizei sehen keine Hotspots – Muss die Regierung eingreifen?
Nach unserem Bericht über gefährlichen Lachgas-Konsum bei Jugendlichen in Hilden hat sich eine Diskussion über Handlungsbedarf entwickelt. An mehreren Stellen in der Stadt stößt man immer wieder auf schwarze, gebrauchte Ballons, aus denen ganz offensichtlich die neue „Partydroge“ inhaliert wurde (Anm.d.Red.: das Foto zeigt frühere Aufnahmen eines Anliegers vom Nove-Mesto-Platz. Dort hat sich die Lage inzwischen offenbar beruhigt, doch das Problem hat sich lediglich verlagert, aber keines wegs erledigt).
Dennoch: auf Nachfrage erläutert die Stadt Hilden, dass konkrete Maßnahmen – zum Beispiel ein Verkaufsverbot oder mehr Kontrollen – nicht geplant sind.
„Keine Erkenntnisse über Hotspots“
Einer der Gründe: „In den anderen Städten [im Kreis Mettmann] sind entsprechende Ereignislagen im Hinblick auf Bedeutung und Anzahl, die den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung rechtfertigen könnten, bislang nicht feststellbar und es wird beinahe überwiegend die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers angeführt. Diese Auffassung teilt letztlich auch die Stadt Hilden“, erklärt uns das Rathaus. Lediglich in Velbert und Heiligenhaus werde über das Thema „diskutiert“.
Auch die Polizei habe auf Anfrage bestätigt, „dass aktuell keine Erkenntnisse über besondere Vorfälle oder gar ‚Hotspots‘ zum Thema Lachgas vorliegen“, sagt uns die Verwaltung. „Auch wenige Hinweise Dritter haben sich nach Überprüfung durch das Ordnungsamt bislang nicht bestätigt. Der Erlass einer kommunalen Verordnung ist somit zum aktuellen Zeitpunkt aus vorstehenden Gründen auch weiterhin nicht beabsichtigt.“
Elf Verkaufsstellen mit Lachgas-Produkten entdeckt
Zumindest eine Maßnahme hat die Stadt unternommen: bei 69 Verkaufsstellen in Hilden wurde geprüft, ob Lachgas-Produkte (z.B. Kartuschen) angeboten werden. Elf Geschäfte wurden dabei entdeckt: drei von 38 Einzelhändlern haben Lachgas für Sahneaufsprüher im Sortiment, sieben von 18 Kiosken und Trinkhallen führten Kartuschen, einer von vier Automatenkiosken/Warenautomaten bot Lachgas mit freiwilliger Altersbeschränkung ab 18 Jahren feil. Bei neun kontrollierten Tankstellen gab es keine Entdeckungen.
Und was macht die Stadt nun mit dieser Erkenntnis? „Das Ergebnis lässt keine gesonderte Bewertung zu. Festgestellt wurde lediglich, in wie vielen Verkaufsstellen im Stadtgebiet der immer noch zulässige Verkauf von Lachgas an Minderjährige erfolgt.“
Stadt wartet Bundesgesetz ab
Also: unterbinden kann und will die Stadt Lachgas-Produkte nicht – ist ja offiziell keine verbotene Droge.
Vielmehr wartet die Verwaltung Entscheidungen aus der Bundespolitik ab: So erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:
„Ich werde so schnell wie möglich einen Entwurf ins Bundeskabinett bringen (…) Lachgas darf künftig nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden. Zudem gilt ein generelles Verbot, Lachgas über den Versandhandel oder Automaten zu verkaufen.“
Vor diesem Hintergrund behält die Stadt Hilden „die Entwicklungen bis auf Weiteres im Auge“, heißt es abschließend in der Antwort auf unsere Fragen.
Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: privat
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
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Der Beitrag Lachgas-Konsum bei Jugendlichen – Was unternimmt die Stadt Hilden nun? erschien zuerst auf Dein Hilden.
Quelle: Originalartikel