Regenbogen-Zebrastreifen: Durfte der Stadtentwicklungsausschuss überhaupt einen solchen Beschluss fassen?

Hätte es nicht auch eine Flagge getan?

***Kommentar***

Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss für einen bunten Zebrastreifen ist in der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen. Für den Beschluss hatten die Grünen, SPD und die Wählergemeinschaft Allianz für Hilden gestimmt. Dagegen waren CDU, FDP, AfD und die Bürgeraktion. Mit dem Beschluss wollten die Grünen ein gesellschaftspolitisches Zeichen setzen. Aber hat so ein Thema etwas in der Stadtentwicklung zu suchen?

 

Soll eine Stadtentwicklung politische Zeichen setzen?

Da dürften die Meinungen auseinandergehen. Üblicherweise plant die Stadtentwicklung, wie Hilden in Zukunft aussehen soll. Wo sollen Wohn- und Gewerbegebiete entstehen, wie kann man Verkehrswege verbessern, Grünflächen schützen und Klimaschutz verbessern?

Konkretes ergibt sich aus dem Haushaltsbuch der Stadt, Seite 447!

 

Unbenannt-10-Euronics-Gemein

 

Politische Symbolpolitik gehört nicht zur Aufgabenbeschreibung und deshalb kümmern sich in anderen Städten auch Stadtspitze oder Rat darum. In Hilden sollten hierzu klare Regeln getroffen werden, sonst laufen demnächst auch andere gut gemeinte Initiativen z.B. für Sport, Kultur oder Bildung über den Ausschuss.

 

Hätte nicht eine einfache Flagge denselben Effekt wie eine teure Straßenbemalung?

Natürlich ist auch die Frage erlaubt, muss es eine teure Markierung auf dem Boden sein? Vor dem Bahnhof stehen drei Flaggenmäste (siehe Foto). An zweien hängt die Flagge von Hilden. Wenn man wollte, hätte man diese ohne großes Aufsehen und Beschluss austauschen können, oder?

Kosten vielleicht 200 Euro anstatt 3.700 Euro!

 

Lässt sich eigentlich der Beschluss zurückdrehen?

Klare Antwort JA. Dazu hat uns die Stadt Hilden Folgendes mitgeteilt: Es gibt mehrere Möglichkeiten. Der Ausschuss selbst kann seinen Beschluss zurücknehmen. Er kann aber auch durch den Rat aufgehoben werden. Aufwändiger aber ebenfalls möglich wäre ein Bürgerantrag oder ein Bürgerentscheid, der den Rat unter Umständen sogar zwingen könnte, sich mit der Angelegenheit noch einmal zu befassen, oder an Stelle des Rates oder seines Ausschusses zu entscheiden (§ 26 GO).

 

Es bleibt spannend!

 

Bericht: LT

Fotos: anzeiger24.de

 

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Quelle: Originalartikel

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