Auch in Hilden bleiben geförderte Wohnungen belegt, obwohl Mieter längst keinen Anspruch mehr haben

Missbrauch mit Wohnberechtigungsscheinen ist Tür und Tor geöffnet

Wer in Hilden eine öffentlich geförderte Wohnung bezieht, muss zum Zeitpunkt des Einzugs einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen. Doch was geschieht, wenn sich die Einkommensverhältnisse danach verbessern und die Voraussetzungen für den WBS nicht mehr erfüllt werden?

FDP Anfrage offenbart Kontrolllücke

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden wollte es genau wissen und stellte eine Anfrage an die Verwaltung. Die Antwort liegt nun vor – und zeigt eine deutliche Lücke im System.

Bis Ende 2005 gab es in Nordrhein‑Westfalen die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Wer in einer Sozialwohnung wohnte, dessen Einkommen jedoch über die zulässigen Grenzen stieg, musste damals einen finanziellen Ausgleich zahlen. Diese Regelung wurde jedoch abgeschafft. Seitdem wird nach Einzug nicht mehr überprüft, ob Mieter weiterhin Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben oder nicht.

Stadt ist machtlos

Die Stadt Hilden bestätigt, dass nach dem Einzug in eine geförderte Wohnung keine Kontrollen mehr stattfinden und auch kein Abgleich mit den aktuellen Einkommensverhältnissen erfolgt. Denn dafür gäbe es keine rechtliche Grundlage. Die Stadt sieht sich daher machtlos bei der Kontrolle, ob und wie viele Mieter im Laufe der vergangenen Jahre unberechtigt weiter „billig“ in ihren Wohnungen geblieben sind. Sie verweist darauf, dass es für eine Lösung gesetzliche Vorgaben auf Landes– oder Bundesebene brauche.

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Das Nachsehen haben Familien, die vergeblich auf eine WBS Wohnung warten

Für viele, die dringend eine bezahlbare Wohnung suchen, bedeutet das: Während sie auf Wartelisten stehen, bleiben manche geförderte Wohnungen in den Händen von Haushalten, die die Voraussetzungen längst nicht mehr erfüllen. Ein System, das Missbrauch nicht verhindert und dem Tür und Tor geöffnet ist.

 

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Quelle: Originalartikel

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