Immer mehr Fluggesellschaften verlangen Aufpreise für Bordtrolleys – dagegen ziehen die Verbraucherzentralen jetzt vor Gericht

Handgepäck-Ärger: Verbraucherschützer verklagen Airlines

Fluggäste erleben beim Check-in häufig böse Überraschungen. Für den kleinen Rollkoffer, der früher selbstverständlich ins Flugzeug durfte, verlangen viele Airlines mittlerweile saftige Gebühren. Dagegen zieht jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht.

Konkret verklagt er easyJet, WizzAir und Vueling, weil diese im Basistarif nur winzige Taschen kostenlos zulassen. Für normales Handgepäck werden hingegen teils hohe Zusatzgebühren fällig. Besonders teuer wird es, wenn erst am Gate nachgebucht werden muss. Neben den bereits laufenden Klagen wurden weitere Fluggesellschaften, darunter Ryanair und Norwegian, abgemahnt.

vzbv verlangt klare, kundenfreundliche Gepäckregelung

Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Handgepäck gehört zur Beförderung dazu und darf nicht extra kosten, solange es in Größe und Gewicht angemessen bleibt.

Zusammen mit anderen europäischen Verbänden fordert der vzbv deshalb erneut klare Regeln für alle Airlines: mindestens 10 Kilogramm Handgepäck mit einem Kantenmaß von 115 Zentimetern sowie ein zusätzliches kleines „Personal Item“, also z.B. eine Handtasche ohne Aufpreis. So sollen Passagiere wieder sicher und ohne Angst vor versteckten Kosten ihren Flug planen können.

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Quelle: Originalartikel

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