
Stimmabgabe im Rathaus möglich – Hinweis fehlt in Hildener Wahlbenachrichtigung
Vor wenigen Tagen haben die Hildener Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Darin finden sich die üblichen Hinweise: Wie kann man an der Briefwahl teilnehmen? Wo befindet sich mein Wahllokal? Wann ist es geöffnet? Und was muss ich zur Wahl mitbringen?
Ein wichtiger Hinweis fehlt jedoch diesmal – nämlich die Information, dass auch direkt im Wahlamt des Rathauses während der regulären Öffnungszeiten gewählt werden kann. Dieser Service besteht selbstverständlich, wurde aber in der aktuellen Wahlbenachrichtigung nicht erwähnt. Bei vergangenen Wahlen war der Hinweis noch enthalten, ebenso ist er in den Wahlunterlagen benachbarter Städte nach wie vor üblich.
Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass die rechtlichen Vorgaben keinen entsprechenden Hinweis vorschreiben. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, um den Trend „weg vom eigentlichen Wahltag“ nicht zusätzlich zu fördern.
Was den Gesetzgeber zu dieser Entscheidung bewogen hat, bleibt offen. Klar ist hingegen: Wer am 14. September 2025 nicht in sein Wahllokal gehen kann, muss nicht zwingend den Weg über die Briefwahl mit Postversand wählen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unkompliziert im Rathaus direkt seine Stimme abzugeben – eine Information, die in der Wahlbenachrichtigung durchaus ihren Platz hätte finden können.
Alle wichtigen Hinweise zur Wahl (und Vor-Wahl) gibt es auch hier…
Bericht: LT
Fotos: anzeiger24.de / KI generiert mit Adobe Firefly
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.
{ „@context“: „https://schema.org“, „@type“: „NewsArticle“, „headline“: „News“, „image“: „https://www.anzeiger24.de/cdn-cgi/image/format=webp/https://media.anzeiger24.de/media/image/9c/48/f1/Wahlamt-Hilden-Hinweis.jpg“, „description“: “ Stimmabgabe im Rathaus möglich – Hinweis fehlt in Hildener Wahlbenachrichtigung Vor wenigen Tagen haben die Hildener B ürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Darin finden sich die üblichen Hinweise : Wie kann man an der Briefwahl teilnehmen? Wo befindet sich mein Wahllokal ? Wann ist es geöffnet ? Und was muss ich zur Wahl mitbringen ? Ein wichtiger Hinweis fehlt jedoch diesmal – n ämlich die Information, dass auch direkt im Wahlamt des Rathauses während der regulären Öffnungszeiten gewählt werden kann. Dieser Service besteht selbstverständlich , wurde aber in der aktuellen Wahlbenachrichtigung nicht erwähnt . Bei vergangenen Wahlen war der Hinweis noch enthalten, ebenso ist er in den Wahlunterlagen benachbarter Städte nach wie vor üblich. Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass die rechtlichen Vorgaben keinen entsprechenden Hinweis vorschreiben. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet , um den Trend „weg vom eigentlichen Wahltag“ nicht zus ätzlich zu fördern . Was den Gesetzgeber zu dieser Entscheidung bewogen hat, bleibt offen. Klar ist hingegen: Wer am 14. September 2025 nicht in sein Wahllokal gehen kann, muss nicht zwingend den Weg über die Briefwahl mit Postversand wählen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unkompliziert im Rathaus direkt seine Stimme abzugeben – eine Information, die in der Wahlbenachrichtigung durchaus ihren Platz h ätte finden können. Alle wichtigen Hinweise zur Wahl (und Vor-Wahl) gibt es auch hier… Bericht: LT Fotos: anzeiger24.de / KI generiert mit Adobe Firefly Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/ Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an [email protected] oder als Kommentar bei Facebook . Euch hat unser Beitrag gefallen?Dann liked und teilt ihn gerne. „, „datePublished“: „Wed, 27 Aug 2025 00:00:00 +0200“, „dateModified“: „Wed, 27 Aug 2025 00:00:00 +0200“, „author“: „Anzeiger24“, „publisher“: { „@type“: „Organization“, „name“: „Anzeiger24“ } }
Der Beitrag Kommunalwahl 2025: Im Wahlamt kann man auch jetzt schon wählen erschien zuerst auf Dein Hilden.
Quelle: Originalartikel