
Der Rechtsanspruch tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft und gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschüler gilt.
Quelle: Originalartikel